Kommunikation auf Englisch — deutsche E-Mails lesen wir gerne mithilfe von Übersetzung. Die ausführliche englische Übersicht: Your team on the ground in India.
Warum jetzt
- Indien–EU-Freihandelsabkommen: Die Verhandlungen wurden am 27. Januar 2026 abgeschlossen; die Unterzeichnung steht noch aus.
- Indien–EFTA (TEPA): seit 1. Oktober 2025 in Kraft — relevant für Unternehmen aus der Schweiz und Liechtenstein.
- Neues indisches Einkommensteuergesetz seit 1. April 2026 — neue Paragrafen, neue Formulare.
Unsere Leistungen in Indien
- Markteintritt & Machbarkeitsstudien: FDI-Regeln, Rechtsform, Standort, Kosten- und Steuermodell, Wettbewerber-Analyse aus öffentlichen Abschlüssen — Details (EN)
- Lieferantenprüfung & Werksbesuche: Registerauskünfte, eingereichte Abschlüsse, Besuch vor Ort mit Fotobericht — Details (EN)
- Due Diligence: Financial, Tax und FEMA Due Diligence vor Beteiligung oder Übernahme — Details (EN)
- Gründung & laufende Betreuung der Tochtergesellschaft: Buchhaltung, Lohn, GST, Quellensteuer, Verrechnungspreise, Berichte an die Muttergesellschaft — Details (EN)
- Indische Steuern für ausländische Unternehmen: Quellensteuer, Ansässigkeitsbescheinigung, Form 41 (früher 10F), Betriebsstätten-Risiko, GST für SaaS — Details (EN)
Gründungsformen im Überblick
| Form | Umsatz in Indien | Wichtig |
|---|---|---|
| Tochtergesellschaft (Private Limited) | Ja | In den meisten Branchen 100 % ausländische Beteiligung ohne Genehmigung; ein Direktor mit Wohnsitz in Indien (182+ Tage) |
| Zweigniederlassung (Branch Office) | Ja, im erlaubten Rahmen | 5 Jahre Gewinne, Eigenkapital ≥ 100.000 USD; Steuersatz 35 % zzgl. Zuschläge |
| Repräsentanz (Liaison Office) | Nein | 3 Jahre Gewinne, Eigenkapital ≥ 50.000 USD; i. d. R. 3 Jahre gültig |
| Employer of Record | Nein | Schnell für die ersten Mitarbeitenden — Betriebsstätten-Risiko beachten |
Schnelltest (EN): India entry structure chooser
Steuern auf einen Blick
- Tochtergesellschaft: optionaler Körperschaftsteuersatz von 22 % (rund 25,17 % inkl. Zuschläge).
- Dividenden an eine deutsche Muttergesellschaft: 20 % nach indischem Recht, 10 % nach dem Doppelbesteuerungsabkommen — mit Ansässigkeitsbescheinigung und Form 41.
- Konzerninterne Leistungen unterliegen den indischen Verrechnungspreisregeln.